„Keine Baumschutzsatzung, die bisheriges Engagement für Baumbestand bestraft“
CDU-Fraktion wird daher Maßnahmen der Baumoffensive aus 2022 beantragen
Dorsten, 25.06.2026
Bäume bewirken für das Leben und für das Wohlbefinden in der Stadt viel Positives. Vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen kommt Bäumen für das Stadtklima eine weiterwachsende Bedeutung zu. Das zeigt sich aktuell nun in der Hitze durch Schattenwirkung und Abkühlung ganz besonders.
Laut der jüngsten städtischen Vorlage 073/26 zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und ihre Bedeutung für Dorsten beträgt die städtische Baumüberschirmung 16,8 % in den hierfür erfassten Ökosystemen. Sie liegt daher deutlich über dem Wert von 10 %, der aktuell zu einer Pflicht zur Steigerung der Baumüberschirmung führen würde. Der perspektivische Zielwert laut EU-Verordnung beträgt allerdings 30 %.
Nach einer interfraktionellen Abstimmung Ende 2022 war es das Ziel, für Dorsten die Möglichkeit einer Regelung für den Baumschutz zu prüfen, die einerseits bedeutsamen, vorhandenen Baumbestand weitgehend schützt, andererseits aber auch eine Verpflichtung zur Pflanzung auf allen Grundstücken im Siedlungsbereich vorsieht. So wäre sichergestellt worden, dass alle Grundstückseigentümer zu gleichen Teilen ihren Beitrag für Klima und Umwelt geleistet hätten. Eine Schlechterstellung von Grundstückeigentümern, welche einen erheblichen Baumbestand haben, wäre nicht eingetreten.
Nach einer interfraktionellen Abstimmung Ende 2022 war es das Ziel, eine faire Lösung für den Baumbestand in Dorsten zu entwickeln. Die CDU verfolgte dabei einen Ansatz, der alle Grundstückseigentümer gleich behandelt: Je nach Grundstücksgröße sollte eine Mindestanzahl an Bäumen oder Sträuchern (in der Regel 1 bis 2) vorgehalten werden. Kein einzelner Baum wäre dabei unter Schutz gestellt worden – wer die Mindestanzahl erfüllt, kann ohne jede Genehmigung frei über seine Bepflanzung entscheiden. Wer die Mindestanzahl unterschreitet, pflanzt entsprechend nach. So hätten alle Eigentümerinnen und Eigentümer einen gleichwertigen Beitrag für ein grünes Dorsten geleistet – und langjähriges Engagement für den eigenen Baumbestand wäre kein Nachteil, sondern selbstverständlicher Teil eines fairen Miteinanders.
Darüber hinaus ist in Städten mit bestehenden klassischen Baumschutzsatzungen erkennbar, dass zwischen 70 und 90 % der Anträge auf Fällung von Bäumen genehmigt werden. Dafür werden nicht unerhebliche Personalressourcen zur Verfügung gestellt. In Dorsten wäre mit 1,5 bis 2,5 neuen Stellen zu rechnen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dorsten Holger Krajewski fasst daher die abschließende Position der CDU zusammen: „Eine klassische Baumschutzsatzung, die ausschließlich nur die Eigentümer von Grundstücken in die Pflicht nimmt, die bisher einen Baumbestand sorgsam erhalten haben, entspricht nicht unseren Vorstellungen von einem gerechten Nachhaltigkeitsansatz. Wir werden daher die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen der Baum-Offensive Dorsten der CDU aus 2022 beantragen, um so für die Zukunft einen nachhaltig gesicherten Baumbestand für die Wohn- und Lebensqualität Dorstens zu fördern und zu entwickeln. Wir werden als CDU keiner Baumschutzsatzung zustimmen, die bisheriges Engagement für Baumbestand bestraft.“
Zum Schluss stellt Krajewski klar: „Die Ratsfraktionen, die Verwaltung und eine externe Anwaltskanzlei haben alles versucht, um am Ende eine zukunftsfähige Regelung für den Baumschutz zu erhalten. Leider sieht der dafür zuständige Gesetzgeber einen solch innovativen Ansatz, der die Menschen gemeinschaftlich verpflichtet, mehr für den Baumbestand zu tun, nicht vor.“









